Hochschul-Status
Offizielle Anerkennung der E.H.E. EurAka Abschlüsse
Die private Hochschule auf universitärem Niveau EurAka ist gemäss kantonaler Zustaendigkeit in 2002 vom Ufficio degli studi universitari (Büro fuer universitäre Studien) des Kantons und der Republik Tessin als nichtbeitragsrechtliche Schweizer Hochschule auf universitärem Niveau zugelassen worden. Ihr wurde das Recht zuerkannt Professoren zu ernennen und akademische Abschlüsse des Bachelor, Master und Doktor zu erteilen.
Diese offizielle Zulassung und akademische Abschlussberechtigung auf allen Stufen der Hochschulbildung wurde mit der Verlegung der E.H.E. EurAka in den Kanton Basel-Landschaft im Jahre 2016 von der Sicherheitsdirektion geprüft und vom Kanton unter der Rechtsnatur NI CHE-101.080.120 unverändert übernommen, registriert und veröffentlicht.
Die E.H.E Europa Hochschule EurAka CH kann im Einklang mit der Bundesverfassung (unter Wirtschaftsfreiheit) und mit dem Zivilgesetzbuch (als Firma / Hochschule im Handelsregister eingetragen) tätig sein. Es trifft zu, dass die EurAka Professoren ernennen sowie akademische Titel wie Bachelor sowie Master und Doktortitel verleihen kann.
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Basel-Landschaft, 24.08.2018
Offizielle schweizerische Abschlussberechtigung
Die E.H.E. EurAka betreibt als (nicht beitragsrechtlich und nicht staatlich geförderter) Träger eine private, freie, unabhängige, mit staatlicher Zustimmung zur Namensführung, Ausübung der Lehrtätigkeit und Titelverleihung berechtigte Hochschule. Diese Schule auf universitärem Niveau trägt den Namen "E.H.E. Europa Hochschule EurAka CH; private Hochschule für integrale Medizin, Technik und Ökonomie". Es gelten hierfür die Vorschriften des Artikels 62-79 des Zivilgesetzbuches. Er hat als private Hochschule Professuren, das Recht zur Verleihung von Diplomen, akademischen Graden und Promotionsrecht. Als zulässig betriebene E.H.E.-Hochschule, welche vollständig in die Autonomie der E.H.E. fällt und sich auf die Schweizer Bundesverfassung Artikel 20, 23 und 27 stützt, wurde Sie nochmal auf Staatsbeschluss Nr. 705 im Jahr 2006 vom Tessiner Department für Cultur bestätigt. Zur Erfüllung des Lehrauftrags kann das erarbeitete und erforschte Wissen und das dabei entwickelte Know-how ganz oder teilweise an Dritte vergeben werden. Der vom Verein vorgegebene Lehrauftrag beinhaltet die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Studenten und anderen hinreichend Qualifizierten im Bereich der Heilberufler, Technik und Ökonomie sowie die Schaffung der Grundlagen in diesen Fachbereichen.