Voraus­setzungen zur Immatrikulation


Allgemeine Zugangs­voraussetzung

In ihrer globalen Ausrichtung der Hochschulbildung erkennt die E.H.E. Europa Hochschule EurAka CH Zeugnisse und offizielle Qualifikationen anderer Länder weitreichend an.
Wesentlich für die Anerkennung ist, dass die für das beabsichtigte Studium erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und von einer Institution ausgestellt wurden, welche im Herkunftsland offiziell anerkannt ist.

» Anmeldeformular Bachelor/Master
1.4 MB Adobe Acrobat PDF-Dokument
» Antrag Zulassung Promotionsstudium
1.8 MB Adobe Acrobat PDF-Dokument
 

Übergang LB-PLA Möglichkeit

Vom "Beruflichen Qualitätsrahmen" EQR-DQR Kopenhagen in den "Akademischen Qualitätsrahmen" EQR Bologna.

Stufe I: Certificat HE, Dipl. HE
Stufe II:  Bachelor


 


Bachelor-Studium

Zugang durch Bildung
Die Studiengänge stehen Bewerbern/innen offen, welche ein Abitur mit gutem Notendurchschnitt oder einen gleichwertigen Abschluss anderer nationaler Qualifikation nachweisen können.

Berufsbezogene Studienzulassung
Bewerbungen von Berufstätigen ohne Hochschulabschluss, Abitur oder gleichwertigem Abschluss auf nationaler Ebene, welche mit ihrer Bewerbung glaubhaft nachweisen können, dass es sich um eine fundierte und national anerkannte Berufsausbildung handelt, z. B. eine Lehre oder gleichwertiges nationales Äquivalent, werden ebenfalls eingeladen sich zu bewerben. Diese Bewerber/innen werden gebeten, sich mit dem E.H.E. EurAka-Immatrikulationsbüro  bezüglich weiterer Einzelheiten und Informationen für eine individuelle Bewertung ihrer vorherigen Qualifikation zu erkundigen.

» info@euraka.ch
 

Master-Studium

Zugang durch Bildung

Master-Programme sind weiterführende Programme akademischer Studien. Sie richten sich an Bewerber/innen mit einem Bachelor-Abschluss.

Berufsbezogener Zugang
für Kandidaten ohne Bachelor-Abschluss

Ebenso willkommen sind Bewerber/innen, die anstelle eines ersten (Bachelor-) Abschlusses eine fundierte fachliche Kenntnis und Erfahrung in einer Organisation haben. Diese Kandidaten/innen können mittels der sogenannten Work-based Entry Route zugelassen werden. Die Erwartung für eine solche berufliche Praxis ist ein Minimum von fünf (5) Jahren auf Führungs- und/oder Aufsichtsebene, für die bei der Anmeldung schriftliche Nachweise vorgelegt werden müssen. Die E.H.E. EurAka Hochschule bittet um Verständnis, dass solche Anmeldungen hinsichtlich der Eignung eines/r Bewerbers/in individuell überprüft werden.

Im Regelfall sind für das Master-Studium ein Nachweis von 180 ECTS (oder einem entsprechendem Äquivalent) für die Zulassung zu erfüllen.



Promotionsstudium

Alle Programme der Promovierung sind eigenständige theorie- und forschungsbasierte Studiengänge. Sie beinhalten wenige oder keine gelehrten Elemente. Es ist wichtig, dass Bewerber/innen die Heraus­forderungen an die wissenschaftliche Arbeit und Forschung verstehen, die sie in ihrer These nachweisen und in der abschließenden Verteidigung demonstrieren müssen.

Alle Bewerbungen werden individuell nach wissenschaftlichen Kriterien begutachtet. Bewerber/innen sollten einen Bachelor- und/oder einen Master-Abschluss oder gleichwertige Qualifikationen besitzen. Bachelor- und Master-Abschluss werden auf einer höheren Ebene des betreffenden Notenspiegels erwartet. Berufsqualifikationen und wesentliche praxisbezogene Leitungserfahrungen können für den Zugang zu einem Doktoratsstudium bedingt berücksichtigt werden. 

Insgesamt ist der Nachweis von 300 ECTS (oder einem entsprechendem Äquivalent) für die Zulassung zu erfüllen.

 


Habilitationsstudium

Grundsätzliche Voraussetzung der Zulassung zum Habilitationsstudium ist, dass Bewerber/innen einen offiziell anerkannten Doktorgrad - Dr., PhD, DBA, o. ä. nachweisen.

Weitere Informationen über die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Habilitation erfolgt über den/die Vorsitzende(n) der Promotionskommission.

» promotionskommission@euraka.ch