Voraussetzungen zur Immatrikulation
Allgemeine Zugangsvoraussetzung
In ihrer globalen Ausrichtung der Hochschulbildung erkennt die E.H.E. Europa Hochschule EurAka CH Zeugnisse und offizielle Qualifikationen anderer Länder weitreichend an.
Wesentlich für die Anerkennung ist, dass die für das beabsichtigte Studium erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und von einer Institution ausgestellt wurden, welche im Herkunftsland offiziell anerkannt ist.
1.4 MB Adobe Acrobat PDF-Dokument» Antrag Zulassung Promotionsstudium
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Übergang LB-PLA Möglichkeit
Vom "Beruflichen Qualitätsrahmen" EQR-DQR Kopenhagen in den "Akademischen Qualitätsrahmen" EQR Bologna.
Stufe I: | Certificat HE, Dipl. HE |
Stufe II: | Bachelor |
Bachelor-Studium
Zugang durch Bildung
Die Studiengänge stehen Bewerbern/innen offen, welche ein Abitur mit gutem Notendurchschnitt oder einen gleichwertigen Abschluss anderer nationaler Qualifikation nachweisen können.
Berufsbezogene Studienzulassung
Bewerbungen von Berufstätigen ohne Hochschulabschluss, Abitur oder gleichwertigem Abschluss auf nationaler Ebene, welche mit ihrer Bewerbung glaubhaft nachweisen können, dass es sich um eine fundierte und national anerkannte Berufsausbildung handelt, z. B. eine Lehre oder gleichwertiges nationales Äquivalent, werden ebenfalls eingeladen sich zu bewerben. Diese Bewerber/innen werden gebeten, sich mit dem E.H.E. EurAka-Immatrikulationsbüro bezüglich weiterer Einzelheiten und Informationen für eine individuelle Bewertung ihrer vorherigen Qualifikation zu erkundigen.
Master-Studium
Zugang durch Bildung
Master-Programme sind weiterführende Programme akademischer Studien. Sie richten sich an Bewerber/innen mit einem Bachelor-Abschluss.
Berufsbezogener Zugang
für Kandidaten ohne Bachelor-Abschluss
Ebenso willkommen sind Bewerber/innen, die anstelle eines ersten (Bachelor-) Abschlusses eine fundierte fachliche Kenntnis und Erfahrung in einer Organisation haben. Diese Kandidaten/innen können mittels der sogenannten Work-based Entry Route zugelassen werden. Die Erwartung für eine solche berufliche Praxis ist ein Minimum von fünf (5) Jahren auf Führungs- und/oder Aufsichtsebene, für die bei der Anmeldung schriftliche Nachweise vorgelegt werden müssen. Die E.H.E. EurAka Hochschule bittet um Verständnis, dass solche Anmeldungen hinsichtlich der Eignung eines/r Bewerbers/in individuell überprüft werden.
Im Regelfall sind für das Master-Studium ein Nachweis von 180 ECTS (oder einem entsprechendem Äquivalent) für die Zulassung zu erfüllen.
Promotionsstudium
Alle Programme der Promovierung sind eigenständige theorie- und forschungsbasierte Studiengänge. Sie beinhalten wenige oder keine gelehrten Elemente. Es ist wichtig, dass Bewerber/innen die Herausforderungen an die wissenschaftliche Arbeit und Forschung verstehen, die sie in ihrer These nachweisen und in der abschließenden Verteidigung demonstrieren müssen.
Alle Bewerbungen werden individuell nach wissenschaftlichen Kriterien begutachtet. Bewerber/innen sollten einen Bachelor- und/oder einen Master-Abschluss oder gleichwertige Qualifikationen besitzen. Bachelor- und Master-Abschluss werden auf einer höheren Ebene des betreffenden Notenspiegels erwartet. Berufsqualifikationen und wesentliche praxisbezogene Leitungserfahrungen können für den Zugang zu einem Doktoratsstudium bedingt berücksichtigt werden.
Insgesamt ist der Nachweis von 300 ECTS (oder einem entsprechendem Äquivalent) für die Zulassung zu erfüllen.
Habilitationsstudium
Grundsätzliche Voraussetzung der Zulassung zum Habilitationsstudium ist, dass Bewerber/innen einen offiziell anerkannten Doktorgrad - Dr., PhD, DBA, o. ä. nachweisen.
Weitere Informationen über die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Habilitation erfolgt über den/die Vorsitzende(n) der Promotionskommission.